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OBERZEUZHEIM

Ein Ort des Gedenkens und der Begegnung

Gräber sind seit jeher Orte der Erinnerung und des Gedenkens. Der Memoriam-Garten auf dem Friedhof in Oberzeuzheim bietet einen modernen, friedvollen Raum, der diese Tradition in einem ansprechenden Umfeld weiterführt.

Ein gepflegtes Grab spendet Trost und verbindet uns mit unseren Erinnerungen. Friedhöfe sind mehr als nur Ruhestätten – sie sind Orte, an denen wir innehalten und die Nähe zu unseren Verstorbenen spüren können.

In der heutigen Zeit ist es nicht immer einfach, ein Grab über viele Jahre hinweg zu pflegen. Zeitmangel, berufliche Verpflichtungen, räumliche Distanz oder das Alter können dies erschweren. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, haben die Stadt Hadamar, die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen, das Gartencenter Mertz und der Steinmetz Winkler gemeinsam den Memoriam-Garten auf dem Friedhof in Oberzeuzheim ins Leben gerufen.

Dieser besondere Bereich auf dem Friedhof in Oberzeuzheim erinnert in seiner Gestaltung an einen Garten. Hier finden Verstorbene einen würdevollen Ruheplatz, während Hinterbliebene einen friedvollen Ort für ihre Trauer und ihre Erinnerungen vorfinden.

Der Memoriam-Garten bietet einen Ort der Ruhe in einer liebevoll gestalteten Umgebung.

Wer sich für eine Ruhestätte im Memoriam-Garten Oberzeuzheim entscheidet, wählt einen Ort, der stets in einem harmonischen und gepflegten Zustand ist – ein bleibendes Andenken in einem würdevollen Umfeld.

Darüber hinaus bietet der Memoriam-Garten die Möglichkeit, das eigene Grab schon zu Lebzeiten zu reservieren und so den letzten Wunsch in die eigene Hand zu nehmen.

Rundgang über den Memoriam-Garten Oberzeuzheim

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DIE VORTEILE DES MEMORIAM-GARTEN

LANGFRISTIGE SICHERHEIT

Der Vertrag sorgt dafür, dass Sie sich keine Sorgen um die Grabpflege oder zusätzliche Kosten machen müssen.

Ihr Vorteil: Sie erhalten finanzielle und organisatorische Entlastung und können sicher sein, dass das Grab über die gesamte Ruhefrist gepflegt wird.

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FOLGENDE GRABARTEN STEHEN ZUR AUSWAHL

URNENREIHENGRAB

MIT INDIVIDUELLEM GRABMAL *³

Laufzeit - 15 Jahre | Eine Urne je Grabstätte

Kostenzusammensetzung:

Gärtnerische Pflege: € 2.145,00

Gärtnerische Sonderkosten *²: € 624,50

Verwaltungsgebühr der Treuhandstelle (5%)

& Sicherungsrücklage: € 269,34

Ein Grabmal für ein Urnenreihengrab erhalten sie ab ca. € 870,00 *³ 

Einmalige Kosten (ohne Grabmal) : € 3.038,84
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URNENWAHLGRAB

MIT INDIVIDUELLEM GRABMAL *³

Laufzeit - 25 Jahre | 4 Urnen je Grabstätte

Kostenzusammensetzung:

Gärtnerische Pflege: € 4.087,50

Gärtnerische Sonderkosten *²: € 1.014,50

Verwaltungsgebühr der Treuhandstelle (5%)

& Sicherungsrücklage: € 656,88

Ein Grabmal für ein Urnenwahlgrab erhalten sie ab ca. € 1.100,00 *³ 

Einmalige Kosten (exkl. Grabmal): € 5.758,88
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* Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer - *2 Neuanlage, Erneuerung nach gärtnerischen Erfordernissen und anteilige Erstellungskosten der gärtnerbetreuten Grabanlage - *3 Der angegebene Grabmalpreis ist ein Beispiel und wird individuell mit dem Steinmetz vereinbart - Stand: August 2024

Botanical Garden

FÜR WEITERE INFORMATIONEN ZUM MEMORIAM-GARTEN OBERZEUZHEIM STEHEN IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG:

Weitere Informationen zum Thema und wo es weitere Anlagen gibt, finden Sie unter:
www.bestattungsgarten-hessen.de
www.memoriam-garten.de
www.treuhandstelle-hessen-thüringen.de

GARTENCENTER MERTZ GBR

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Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass ein Graberwerb im Memoriam-Garten nur mit einem gleichzeitigen Abschluss eines Treuhandvertrags zur Absicherung der Grabpflege und des Grabmals möglich ist. Dieser Treuhandvertrag wird unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH zwischen dem verantwortlichen Friedhofsgärtner und dem Nutzungsberechtigten geschlossen.


Die Friedhofsgebühren, die durch den Erwerb des Nutzungsrechts und die Beisetzung anfallen, sind nicht
enthalten und werden von der Friedhofsverwaltung laut aktueller Satzung separat berechnet.


Wird eine konkrete Grabstelle reserviert (Vorsorge), so fallen jährliche Grabpflegekosten beim Friedhofsgärtner
an. Wird eine weitere Beisetzung auf einem Urnenwahlgrab vorgenommen, dann muss die Ruhefrist von 30 Jahren
eingehalten werden. Das heißt, es müssen das Nutzungsrecht (bei der Friedhofsverwaltung) und die Vereinbarung
zur Grabpflege (über einen Anschlussvertrag) entsprechend verlängert werden.

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